02.02.2017

Gem. des zuständigen Katasteramtes sind die zur Bebauung in Frage kommenden Grundstücke nun vereinigt worden, sodass eine Bebauung nun möglich ist. In Kürze wird die bestehende Bausubstanz vermessen, um die entspr. Zeichnungen für den Neubau anfertigen zu können und eine Planung zu erstellen. Dies ist Voraussetzung für die Einreichung eines Bauantrages. Vor der Beantragung sollte jedoch mit der Eigentümerin der bestehenden Bausubstanz und des Grundstückes ein entspr. Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, damit für den Verein Rechtssicherheit besteht.